Gewährleistung und Garantie
Garantieverlängerung
Schützen Sie sich vor zusätzlichen Kosten nach Ablauf der Gewährleistung durch eine Garantieverlängerung. Für von uns gelieferte Artikel bieten wir Ihnen eine Garantieverlängerung um 3 Jahre nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung an. Unabhängig von dieser Garantieverlängerung stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Diese zusätzliche Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung in keiner Weise ein, die in jedem Falle besteht
Mit der Garantieverlängerung bieten wir Ihnen eine einfache und faire Lösung: Vorteile und Leistungen:
• Bei berechtigtem Garantiefall sind Material-, Fahrt-, Arbeits- und Transportkosten abgedeckt
• schnelle und unkomplizierte Regulierung
• keine Selbstbeteiligung
Sie können die Garantieverlängerung ganz einfach im Warenkorb bestellen. Die Preise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Artikelseiten . Eine Garantieverlängerung ist nur für Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Slowenien, Belgien, Italien, Kroatien, Frankreich, Dänemark, Finnland, Niederlande, Schweden, Spanien, Norwegen und Großbritannien gültig.
Weitere Informationen finden Sie zur Garantieverlängerung und "5 Jahres Garantie" finden Sie hier zum Download:
Elektronikgarantie (PDF 393kb)
Garantiebestimmungen ( Garantieverlängerung )
Die MP Vertriebs GmbH, Albert Maier Str. 22, 88045 Friedrichshafen gewährt Ihnen für Produkte mit dem Hinweis "inkl. 5 Jahre Garantie" eine 5 jährige Garantie. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB, dass heißt die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Diese zusätzliche Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung in keiner Weise ein, die in jedem Falle besteht.
1. Umfang der Garantie
Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Partner gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, fest installierten neuen Elektroeinbau - und Standgeräte, z. B. Kühl-/ Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben.
Die Garantieverlängerung ist für folgende Länder möglich:
Deutschland
Schweiz
Österreich
Luxemburg
Slowenien
Belgien
Italien
Kroatien
Frankreich
Ihr Partner ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die im Sinne der gesetzlichen Regelungen zur Sachmängelhaftung / Gewährleistung nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guß- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Kauf wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß es sich um einen Fabrikations - / Werksfehler handelt.
Der Kostenersatz setzt voraus, dass der Fehler ausschließlich durch den Werkskundendienst oder eine von uns anerkannte* Fachwerkstatt behoben wurde und der Garantiefall unmittelbar / unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach Feststellung des Schadens gemäß der Regelung in Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) direkt an den Versicherungsgeber gemeldet wird.
Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Kosten, gem. den Festlegungen nach Pkt. 4, sofern diese auf der vorgelegten Reparaturrechnung gesondert ausgewiesen sind:
1.1 Materialkosten und Kosten für die
Instandsetzung mangelhafter Teile oder
den Austausch durch Neuteile
1.2 Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung
1.3 An- und Abfahrtskosten
1.4 Transportkosten
-2- Separat anfallende Kosten für Fehlersuche, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge etc. werden nicht erstattet.
2. Beginn und Ende der Garantie
Die Garantie-Zusage setzt voraus und kommt ausschließlich dann zustande, wenn diese innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum registriert / angemeldet / initialisiert wurde. Die Anmeldung ist vom Käufer selbst durchzuführen. Detaillierte Informationen zum Anmeldeprozess erhalten Sie bei Bestellung per Email.
Die Garantie beginnt nach Registrierung / Meldung / Initialisierung und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Garantie besteht nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Partners aufgetreten sind.
Die Garantie endet vorzeitig bei technischen Veränderungen durch den Kunden.
Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit.
3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie
Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
- Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Partners, d.h., während der gesetzlichen Gewährleistung bleibt es bei der gesetzlichen Haftung des Partners für Fehler des Elektrogerätes.
- Geräte, welche nicht gemäß Pkt. 2 registriert / gemeldet / initialisiert worden sind.
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung / übermäßige Beanspruchung, chemische /elektrochemische Einwirkungen von Wasser, Laugenverschleppungen, Standortwechsel ohne Fachspedition.
- Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind.
- Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen aller Art, Emaille, Service-/ Pflege, Wartung, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel und elektronische Kommunikations – und Erfassungs – Einrichtungen mit / ohne Ferndatenübertragung (einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen wie z.B. Stecker, Fassungen, Vorschaltgeräte etc.) sowie leicht zerbrechliche Materialien.
- Schäden durch äußere Einflüsse /Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen.
- Schäden durch natürliche Abnutzung (z.B. bewegliche Elemente wie Scharniere, Federn, Dämpfer, Brennerring / - Deckel bei Gasgeräten etc.), Überlastung, falsches Zubehör.
- Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör - / Ergänzungs - / Anbauteile, Pflegemittel.
- Gewerblich genutzte Geräte. Das gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z. B. Freiberufler, Organisationen, Behörden.
- Den AquaStop mit Verbindungsperipherie / Anschlüssen
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Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in diesen Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Garantie entfällt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen, durch nicht vom Werkskundendienst oder einer vom Versicherungsgeber anerkannten Fachwerkstatt, Personen oder Betriebe.
4. Wirtschaftliche Totalschäden /
Garantie - Obergrenze
Die mögliche Garantie - / Leistungssumme pro Gerät ist auf dessen geeignet nachgewiesenen, wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens begrenzt. Dieser beträgt regelmäßig 100% in den beiden ersten Betriebsjahren, im 3. Betriebsjahr 70%, im 4. Betriebsjahr 55% und im 5. Betriebsjahr 40% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Der maximale Erstattungsbetrag pro Gerät ist auf € 1.000,-- begrenzt. Ob im Einzelfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (die voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten übersteigen den wirtschaftlichen Zeitwert) oder ob die voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten zusammen mit anderen schon regulierten Garantieleistungen für das selbe Einzelgerät dessen wirtschaftlichen Zeitwert übersteigen, ist unabhängig von der vorgenannten Zeitwert - Obergrenze.
5. Haftung
Weitergehende Ansprüche aufgrund dieser Garantie (z.B. Fremd-/ Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Partners, bei dem Sie Ihr Gerät gekauft haben, bleiben unberührt.
6. Was tun im Schadensfalle ?
Bitte senden Sie ausschließlich per e-mail die von Ihnen bezahlte Reparaturrechnung mit Bezahltvermerk, die Kaufrechnung für Ihr Gerät und die Garantie-Urkunde, ergänzt um Ihre aktuelle Bankverbindung mit BIC und IBAN (erhalten Sie von Ihrer Hausbank) direkt an die mit der Abwicklung beauftragte Firma. Kontaktdaten erhalten Sie nach dem Kauf und bei Anmeldung der Garantie.
Die Garantie-Abwicklung kann ausschließlich in electronischer Form / per e-mail und in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Auch hier zum Download:
Elektronikgarantie (PDF 393kb)
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist dem Händler vom Gesetzgeber vorgeschrieben und beträgt für den Kauf von Neuwaren immer 24 Monate ab Gefahrenübergang. Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, sofern der aktuell gemeldete Mangel bereits ab Gefahrenübergang (Lieferung des Kaufgegenstandes) schon vorhanden war. Hier ist grundsätzlich der Käufer in der Beweispflicht. Tritt der Mangel bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang auf, wird zugunsten des Käufers (sofern dieser Verbraucher ist) gesetzlich vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, dann obliegt dem Händler ein eventueller Gegenbeweis.
Von der gesetzlichen Gewährleistung ist eine freiwillige Garantie zu unterscheiden, die unabhängig und zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung vereinbart werden kann.
Im Falle eines Garantie / Gewährleistungsfalles können Sie direkt mit dem Hersteller über die entsprechende Kundendiensthotline Kontakt aufnehmen. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Herstellerseiten. Gerne können Sie sich auch per Email an unser Servicecenter wenden. info@preisflix.de